Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ötztaler Moped Vereins
Letztes Update: Oktober 2023
Die oben genannte Person, später angeführt als “Teilnehmer“, erklärt seinen Beitritt zum Ötztaler Moped Verein, später auch als
„ÖMV“ genannt, als ordentliches Mitglied ohne Stimmrecht für die Dauer von einem Kalenderjahr beginnend mit dem 1. Januar jeden Jahres. Mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist die Teilnahme an Veranstaltungen die durch den Ötztaler Moped Verein organisiert werden, allen voran der Ötztaler Moped Treff, später angeführt als “ÖMT“ bezeichnet, möglich. Diese Ausflugsfahrt erfolgt nicht gewerblich, ist kein Rennen und dient der Mitgliederwerbung bzw. zur Popularisierung der Mopedliebhaberei. Dieser Mitgliedsbeitrag wird für die reibungslose Durchführung des “ÖMT“ verwendet, fließt ungekürzt und unmittelbar dem Ötztaler Moped Verein zu, der damit alleiniger Vertragspartner des “Teilnehmers“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss ist. Weitere Veranstaltungen des ÖMV werden nicht auf Kosten des Vereins organisiert und es werden hierfür gesonderte Beträge als Unkosten für Veranstaltungen an die Teilnehmer verrechnet. Lediglich die offizielle Vereinsausfahrt unter dem Namen ÖMT sind durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
Alle Vereinsmitglieder und hierzu zählen der erweiterte Vorstand des ÖMV sowie die außerordentlichen Mitglieder mit reduziertem Mitgliedsbeitrag als Helfer im Veranstaltungsgelände, welche sich an der Organisation des ÖMT beteiligen, handeln als Vertreter des ÖMV und damit nicht in eigenem Namen.
Die Teilnahme ist nur bei Volljährigkeit gestattet, sohin nur, wenn der Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Fahrern unter
18 Jahren (zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung) muss vor dem Start die schriftliche Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters an den ÖMV übergeben werden. Es steht dem ÖMV frei, Fahrer unter 18 Jahren trotz Einwilligung der Eltern nicht zur Teilnahme zuzulassen. Mir, dem “Teilnehmer“, ist bewusst, dass eine derartige Ausflugsfahrt mit gewissen Risiken behaftet ist. Ich bestätigte daher ausdrücklich, dass für Verletzungen und Schäden jeglicher Art, dem ÖMV keinerlei Schuld zuweisbar ist und ich den ÖMV Schad- und klaglos halte. Ich bin im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung und persönlichen Unfallversicherung, die eine Teilnahme am ÖMT abdecken. Werden andere Personen oder deren Besitz beschädigt, so liegt dies in meiner eigenen Verantwortung und ich habe sogleich dafür Sorge zu tragen, dass dem ÖMV keinerlei diesbezügliche Schäden in finanzieller oder auch juristischer Hinsicht erwachsen.
Weiters verpflichte ich mich, zu meinem eigenen und zum Wohl aller anderen Teilnehmer, mich an die Rundfahrt- und Sicherheitsvorschriften des ÖMV zu halten. Hierzu wird bei der verpflichtenden Teilnehmerbesprechung meine Anwesenheit erwartet & vorausgesetzt. Ich bestätige hiermit, dass meine Ausrüstung und alle sonstigen für meine Teilnahme verwendeten Gegenstände keine Mängel aufweisen, in gutem Zustand und für die Veranstaltung tauglich sind. Mir ist bewusst, dass ich bei augenscheinlichen Mängeln an meiner Ausrüstung jederzeit vom ÖMV oder der Exekutive von der Teilnahme ausgeschlossen werden kann. Dem zu Grunde liegt die Straßenverkehrsordnung (StVO) von Österreich und Italien. Es werden auf der Strecke der Rundfahrt Geschwindigkeitskontrollen und Alkoholkontrollen erhoben. Bei Nichteinhaltung ist mit den üblichen Strafsätzen seitens der Exekutive und einem Ausschluss seitens des ÖMV zu rechnen. Der ÖMV oder von ihm gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos des ÖMT, Namen, Bild, Stimme, Darbietung und Biografie meiner Person für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen Medien weltweit zu verwenden. Der ÖMV hat das Recht, sämtliches Bild- und Audiomaterial zu nutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und/oder in sämtlichen Medien, wie im Radio, Fernsehen, Kino, bei Events, auf Datenträgern oder im Internet uneingeschränkt zu veröffentlichen. Des weiteren ist der ÖMV berechtigt, jegliche Änderungen, Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an Bild- und Videomaterial vorzunehmen, sofern es nicht für pornografische, rechtsradikale oder anderweitig juristisch bedenkliche Verwendung findet, und uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der ÖMV berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen. Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Genehmigung der Materialien habe und mein Name als Teilnehmer an der Veranstaltung nicht genannt werden muss. Ich erwarte mir keinerlei finanziellen Vorteil, sollte ich im Bild- und Audiomaterial (welches auch immer) über die Veranstaltung publiziert werden. Ebenso kann der ÖMV nicht für einen finanziellen Schaden belangt warden, wenn meine Person nicht Publiziert wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich im Vorfeld mit der Strecke vertraut zu machen und sich über die Streckenführung zu informieren.
Ein Rückgaberecht für Online Bestellungen besteht laut Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen!