Stand: 3. Oktober 2026

AGB & Teilnahme­bedingungen

Für die Mitgliedschaft im Ötztaler Moped Verein, den Ötztaler Mopedmarathon und die ÖMM App.

Kurz gesagt: Du kaufst eine Mitgliedschaft im Verein – sie gilt bis 30. September und enthält die Startgebühr für den ÖMM. Mitfahren darfst du nur, wenn du volljährig bist. Der ÖMM ist kein Rennen, sondern eine Ausfahrt auf eigene Gefahr: mit einem 50er in gutem Zustand, mit Haftpflicht- und Unfallversicherung, ohne Alkohol – und nur, wenn du bei der Fahrerbesprechung warst. Innerhalb von 14 Tagen kannst du mit voller Rückerstattung zurücktreten, solange du kein Startpaket abgeholt hast. Verbindlich ist der folgende Text.

Diese Bedingungen gelten für die Mitgliedschaft im Ötztaler Moped Verein (OeMV), für die Teilnahme der Mitglieder am Ötztaler Moped Marathon (OeMM) und an weiteren Veranstaltungen des OeMV sowie für die Nutzung der ÖMM App.

1. Verein

Ötztaler Moped Verein
Dorfstraße 160, 6450 Sölden, Österreich
ZVR-Zahl: 173485690
Vertreten durch: Daniel Riml, Obmann
E-Mail: support@mopedmarathon.at
Website: www.mopedmarathon.at

2. Mitgliedschaft

  • Mit der Anmeldung und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags tritt der Teilnehmer dem OeMV als ordentliches Mitglied ohne Stimmrecht bei. Es gelten die Statuten des OeMV.
  • Die Mitgliedschaft gilt bis 30. September des Veranstaltungsjahres und endet dann automatisch.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des OeMV teilzunehmen, allen voran am OeMM. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Aufnahmegebühr und die Startgebühr für den OeMM.
  • Mitglied werden und am OeMM teilnehmen kann nur, wer volljährig (mindestens 18 Jahre) ist.

3. Preise und Bezahlung

  • Es gelten die Preise, die bei der Anmeldung in der ÖMM App bzw. auf mopedmarathon.at angezeigt werden.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird online bezahlt, über den Zahlungsdienstleister hobex AG (Salzburg). Weitere Leistungen (z. B. Wunschnummer, Merch, Guthaben) können online oder an der Kassa bei der Veranstaltung bezahlt werden.
  • Die Mitgliedschaft wird erst mit vollständiger Bezahlung wirksam.

4. Guthaben und Chip

  • Bei Veranstaltungen wird bargeldlos mit dem Chip (Armband) und dem Guthaben auf dem Mitgliedskonto bezahlt. Guthaben kann online oder an der Kassa aufgeladen werden.
  • Guthaben kann nur bei Veranstaltungen des OeMV eingelöst werden. Es wird nicht verzinst und nicht in bar ausbezahlt.
  • Restguthaben kann in der ÖMM App unter „Mein Profil“ zurückgefordert oder dem Verein gespendet werden. Online Aufgeladenes zahlen wir auf dieselbe Karte zurück, den Rest per Überweisung. Ist eine Rückzahlung auf die Karte nicht möglich (z. B. weil die Karte abgelaufen ist), überweisen wir den Betrag auf ein Konto, das du in der App angibst.
  • Ein verlorener Chip ist sofort an einer Kassa oder bei der Orga zu melden, damit er gesperrt wird. Für Zahlungen mit dem Chip vor der Sperre haftet der OeMV nicht. Ein gegen Pfand ausgegebener Chip wird bei Rückgabe erstattet.

5. Ablauf der Ausfahrt und Pflichten der Teilnehmenden

  • Der OeMM ist eine nicht gewerbliche Ausfahrt und kein Rennen. Er findet auf öffentlichen Straßen statt. Es gelten die Straßenverkehrsordnung und das Kraftfahrgesetz; Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsregeln sind einzuhalten.
  • Der OeMV kann Vorschriften für das Verhalten bei der Veranstaltung (Rundfahrt- und Sicherheitsvorschriften) erlassen und nach eigenem Ermessen anpassen. Den Weisungen der Streckenposten und Funktionäre ist Folge zu leisten.
  • Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist verpflichtend. Wer nicht persönlich anwesend ist, verliert sein Startrecht ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  • Fahrzeug und Ausrüstung müssen technisch einwandfrei, zum Verkehr zugelassen und für die Ausfahrt geeignet sein. Bei augenscheinlichen Mängeln kann der OeMV jederzeit von der Teilnahme ausschließen, ohne Rückerstattung.
  • Der Teilnehmer bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug und eine Unfallversicherung zu haben.
  • Die Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist streng untersagt. Bei begründetem Verdacht kann der OeMV sofort und ohne Rückerstattung ausschließen.
  • Das Live-Tracking in der ÖMM App ist freiwillig. Es dient der automatischen Checkpoint-Erfassung und der Sicherheit auf der Strecke (Details in der Datenschutzerklärung).

Pflicht
Wer nicht persönlich bei der Fahrerbesprechung am Freitagabend ist, verliert sein Startrecht – ohne Rückerstattung.

6. Teilnahme auf eigene Gefahr und Haftung

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass eine Ausfahrt mit Mopeds auf öffentlichen Straßen mit Risiken verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

  • Der OeMV, seine Funktionäre und Helfer haften für Sachschäden und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung für Schäden an der Person richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
  • Der OeMV haftet nicht für Schäden, die Teilnehmende einander oder Dritten zufügen, und nicht für Schäden durch den allgemeinen Straßenverkehr.
  • Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er selbst verursacht, und hält den OeMV und seine Funktionäre insoweit schad- und klaglos.

7. Bild- und Tonrechte

Bei der Veranstaltung werden Fotos, Videos und Tonaufnahmen gemacht, auf denen auch Teilnehmende zu sehen und zu hören sind. Mit der Teilnahme räumt der Teilnehmer dem OeMV das Recht ein, diese Aufnahmen unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt für Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den OeMV und seine Veranstaltungen zu verwenden und zu veröffentlichen, in allen Medien (z. B. App, Website, Social Media, Presse, Druck).

Der OeMV darf diese Rechte an Dritte (z. B. Presse, Medienpartner, Sponsoren) weitergeben, die die Aufnahmen im Zusammenhang mit dem OeMV und seinen Veranstaltungen verwenden. Eine gesonderte Vergütung oder Zustimmung ist dafür nicht erforderlich.

Aufnahmen, die einen Teilnehmer bloßstellen oder seine berechtigten Interessen verletzen, werden nicht veröffentlicht. Das Recht auf Widerspruch nach der DSGVO bleibt unberührt (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 8).

8. Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, an wen sie gehen und welche Rechte du hast, steht in der Datenschutzerklärung (auch in der App unter Event Info → „Rechtliches“). Kontakt: support@mopedmarathon.at.

Für diese Website gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung der Website.

9. Rücktritt von der Mitgliedschaft

Gekauft wird die Mitgliedschaft im OeMV, nicht eine einzelne Veranstaltung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein Recht aus der Mitgliedschaft.

  • 14 Tage ab Beitritt: Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen ab Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ohne Angabe von Gründen zurücktreten und erhält den Mitgliedsbeitrag zurück. Das gilt nicht mehr, sobald das Mitglied an einer Veranstaltung teilgenommen oder das Startpaket abgeholt hat.
  • Danach (schriftlich an support@mopedmarathon.at):
    • bis 4 Wochen vor Beginn des OeMM: Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,–
    • weniger als 4 Wochen vor Beginn des OeMM: keine Rückerstattung
  • Die Übertragung der Mitgliedschaft samt Startplatz auf eine andere Person ist nach Absprache mit dem OeMV möglich.
  • Bei einem Ausschluss von einer Veranstaltung nach Abschnitt 5 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Wird eine Veranstaltung verkürzt, abgebrochen oder abgesagt (z. B. wegen Unwetter oder behördlicher Anordnung), bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags entsteht dadurch nicht.

10. Schlussbestimmungen

  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Innsbruck. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
  • Der OeMV ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 19 Abs. 3 AStG).
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Der OeMV kann diese Bedingungen für künftige Veranstaltungen ändern. Geänderte Bedingungen werden in der App angezeigt und müssen vor der nächsten Teilnahme bestätigt werden.

Stand: 3. Oktober 2026 · Gleichlautend mit den AGB in der ÖMM App, denen du bei der Anmeldung zustimmst.